Zum Thema “Kleintierhaltung im Kleingarten” wurde uns von unserem Dachverband (Kreisverband Potsdam der Garten und Siedlerfreunde e.V.) Folgendes mitgeteilt:
“Dauerhafte Kleintierhaltung ist in Kleingartenanlagen nicht mehr statthaft, auch wenn dies für Kleingartenanlagen, welche bereits zu DDR-Zeiten existierten, galt, so erstreckt sich heute diese Genehmigung nur für die Pächter, welche dieses auch schon zu dieser Zeit betrieben. Diese personenbezogene Genehmigung erlischt indies mit der Aufgabe des Gartens durch den Pächter und ist nicht übertragbar. Ausnahme kann indes sein, dass Haustiere (Zwergkaninchen, Meerschweine, Hanster u.a.) mit in den Garten genommen werden können für die Dauer des Aufenthaltes im Garten (analog Hunden und Katzen)”.
Der Vorstand bittet um Beachtung!