Dichtigkeitsprüfungen der Abwassersammelgruben


Nach der Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen an den Abwassersammelgruben ist mit den Bescheinigungen folgendermaßen zu verfahren:

  • Das Original verbleibt beim Pächter.
  • Eine Kopie geht an den Kreisverband VGS, entweder per Post oder als Scan per Mail.
  • Eine Kopie geht an den Vorstand, entweder per Post oder persönlicher Übergabe, z.B. bei der Mitgliederversammlung.